Wer befürchtet, dass er wegen Steuersünden ins Visier der Steuerfahnder geraten könnte und lieber reinen Tisch machen möchte, der sollte sich dazu unbedingt anwaltlichen Rat holen. Denn auch bei einer Selbstanzeige kann man viel falsch machen, doch wenn die nicht richtig bzw. vollständig ist, dann kann der Schuss nach hinten los gehen: Man hat die Steuerbehörden informiert aber ohne in den Genuss der Strafbefreiung zu geraten. Ein Anwalt klärt auch, ob überhaupt eine Selbstanzeige notwendig ist. Manche Steuersünde ist womöglich schon verjährt. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Punkte zu berücksichtigen. Für einen Laien ist es daher sehr schwer, eine Selbstanzeige so zu verfassen, dass sie ihm auch wirklich nützt. Wird beispielsweise bereits ermittelt, ist die Selbstanzeige obsolet.

Ebenso ist die Straffreiheit verwirkt, wenn eine Prüfungsanordnung vom Finanzamt ansteht und der Brief bereits im Briefkasten liegt. Bezieht sich diese Prüfungsanordnung allerdings nur auf einen Teilbereich der Einnahmen, zum Beispiel nicht auf die Kapitaleinkünfte, während die Selbstanzeige genau diesen Bereich beinhaltet oder zumindest mit beinhaltet, ist bei den hinterzogenen Steuern auf Kapitaleinkünfte immer noch Straffreiheit möglich. Weichen die angegebenen Korrekturen allerdings mehr als geringfügig vom tatsächlichen Steueraufkommen ab, ist die Selbstanzeige wiederum unwirksam. Doch gerade bei diesen Angaben, welche genaue Beträge und die dazu gehörigen Jahresangaben verlangen, können schnell mal Fehler passieren, da das Steuerrecht insgesamt sehr kompliziert und für den Laien kaum verständlich ist. Schließlich aber sollte auch der Zeitpunkt der Selbstanzeige noch aus einem anderen Grund gut gewählt werden: Die geschuldeten Steuern müssen anschließend nämlich innerhalb einer bestimmten Frist an das Finanzamt überwiesen werden. Kann man diese Frist nicht einhalten, weil man gerade nicht über die nötigen Mittel verfügt, ist die Straffreiheit ebenfalls verwirkt. Daher sollte man vor der Anzeige für das notwenige Kapital sorgen. Damit keine Fehler passieren, braucht man für die Selbstanzeige einen Anwalt der sich auf Steuerstrafrecht spezialisiert hat, wie man ihn unter kanzlei-hildebrandt.de findet. Denn nur dann ist man sicher, dass kein noch so unverständlicher Sachverhalt und / oder vorteilhafter Aspekt unberücksichtigt bleibt.

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