Eine Scheidung ist eine Entscheidung von zwei Personen. Und zwar von jenen zwei Personen, die sich einst das Eheversprechen gegeben haben. Doch zwischen dem Eheversprechen und der Scheidung ist die Familie oft gewachsen. Und zwar um durchschnittlich 1,7 Kinder. Gibt es keine Kinder in der Familie, dann ist die Scheidung oft eine vergleichsweise einfache Angelegenheit. Die Eheleute trennen sich wieder und müssen ggf. noch miteinander klären, wer nun in der bisher gemeinsamen Wohnung verbleibt und wer ausziehen soll. Gibt es Inventar, das vermeintlich gemeinsam angeschafft worden ist, dann sollte auch dies einvernehmlich aufgeteilt werden. Wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, dann wird die Angelegenheit schon etwas komplizierter.

Zunächst einmal muss geklärt werden, wo die Kinder künftig wohnen sollen. Bei Mama oder bei Papa? Schlimm wird die Beantwortung dieser Frage, wenn die Eltern ihre Konflikte über die Kinder auszutragen beginnen. Oder wenn Wertgegenstände gegen die Kinder aufgerechnet werden. „Ich bekomme das Auto, dafür kannst du die Kinder behalten.“ Es sollte vermieden werden, den anderen Ehepartner vor den Kindern schlecht zu machen: „Dein Papa ist ein gang ganz böser Mann, weiß du?“ Auch nach der Scheidung stehen beide Elternteile weiterhin in der Pflicht, für die Versorgung der Kinder einzustehen. Jedenfalls dann, wenn sich ein Elternteil dies auch mit dem eigenen Einkommen leisten kann. Und dann ist auch zu regeln, wann und wie oft das Elternteil die Kinder sehen darf und soll, das nun nicht mit den Kindern zusammenlebt. Und wenn die Emotionen hochkochen, dann kann es zu einem Problem für die Eheleute werden, dies sachlich zu regeln. Es ist immer sinnvoll, bei einer Scheidung einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren. Diese Fachkraft kann dann auch die Aufgabe übernehmen, die Emotionen wieder herunterzufahren, so dass eine sachliche Klärung der Fragen wieder möglich ist. Genau dieses Konzept wird bei http://www.ute-schniering.de/ vorgestellt.

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