Wie schön wäre das Leben, wenn man keine Steuern zahlen müsste. Wenn netto gleichbedeutend mit brutto wäre. Sicherlich, man bekäme am Monatsanfang mehr Geld auf das Konto überwiesen. Doch wie sähen unsere Straßen aus, wenn keine Mittel aus Steuergeldern mehr zur Verfügung stünden, um diese zu flicken? Vermutlich sähen sie noch übler aus, als das jetzt schon manchmal der Fall ist. Oder unsere Schulen? Oder die Kindertagesstätten? Nein, der Fiskus braucht unsere Steuergelder, damit er jene Aufgaben erfüllen kann, die wir täglich nutzen. Natürlich gibt es auch Fälle von Steuerverschwendung. Da denkt man als erstes vielleicht an einen Flughafen in Berlin, einen Bahnhof in Stuttgart oder ein Konzerthaus in Hamburg.

Das dürfen aber keine Gründe sein, auf das Zahlen unserer Steuern gänzlich zu verzichten. Dann kommen wir mit dem Steuerstrafrecht in Konflikt und wo das hinführt, haben wir alle anhand einiger spektakulärer Fälle bei prominenten Steuersündern gesehen. Aber es ist nichts dagegen zu sagen, wenn wir versuchen (im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten) Steuern zu sparen. Als Unternehmer ist das geradezu eine Tugend. Denn wer teurer produziert als der Mitbewerber, der gefährdet die Arbeitsplätze des eigenen Betriebs. Doch wo liegen eigentlich die Grenzen des Legalen, wenn es darum geht, Steuern zu zahlen. Es gibt Steuersünder, die sich gar nicht im Klaren darüber sind, dass sie die Grenzen des Steuerstrafrechts überschritten haben. Und da kann es sinnvoll sein, die eigene Steuerpraxis einmal zusammen mit einem Rechtsanwalt Revue passieren zu lassen. In Berlin ist Torsten Hildebrandt von der Kanzlei Hildebrandt hierfür der passende Ansprechpartner. Herr Hildebrandt ist Fachanwalt für das Strafrecht und hat sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert. Wer nicht morgen schon zu den prominenten oder vielleicht auch weniger prominenten Steuersündern gehören möchte, sollte sich einmal mit der eigenen Steuerpraxis der vergangenen Jahre befassen.

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