Das Steuerstrafrecht hat etwas geschafft, das in allen anderen Strafrechtsbereichen völlig unmöglich ist. Man zeigt sich selber einer Straftat an und kommt trotzdem ohne Bestrafung davon. Die Rede ist von einer Selbstanzeige. Diese Form der Steuerbeichte sieht vor, dass man seine Steuervergehen offenlegt. Sie zieht als Folge nach sich, dass man die Steuerschuld begleicht und zusätzlich Verzugszinsen zahlen muss. Dies ist zwar finanziell schmerzhaft, verhindert jedoch ein Strafverfahren und lässt den Steuersünder ohne Vorstrafe. Voraussetzung ist, dass die Selbstanzeige gestellt wird, bevor eine Ermittlung seitens der Steuerbehörde begonnen hat. Außerdem muss vollumfänglich, wie es im juristischen Deutsch heißt, zur Aufklärung der Steuervergehen beigetragen werden.

Werden bei der Ermittlung aufgrund der Selbstanzeige Unregelmäßigkeiten festgestellt, die nicht in der Anzeige enthalten waren, so kann die Nichtigkeit der Selbstanzeige nach sich ziehen. Auf der Seite steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de kann man einiges Wissenswertes über die Selbstanzeige nachlesen. Interessant ist auch der Aspekt was passiert, wenn man als Selbstanzeiger bei der Steuerhinterziehung Dritter geholfen hat, also gar nicht selber, sondern für andere, die Steuern hinterzogen hat. Hierzu gibt es noch keine verbindliche Aussage. Problematisch wäre es, wenn der Selbstanzeiger zwar seine Hinterziehung zur Anzeige bringt, die Hinterziehung für Dritte aber verschweigt. Oder auch umgekehrt. Gerade die Richtigkeit der Selbstanzeige kann sehr schnell ein Stolperstein auf dem Weg zur Strafbefreiung sein. Versäumnisse bei der Bereitstellung der notwendigen Unterlagen oder ein falsches Verständnis von Verjährungsfristen lassen die Selbstanzeige sehr schnell in der Wirkung verpuffen. Ganz im Gegenteil. Eine falsche Selbstanzeige kann durchaus einen erheblichen Nachteil mit sich bringen, wird sie doch Auslöser für ein Ermittlungsverfahren, das dann in eine Strafverfolgung münden kann. Wer also eine Selbstanzeige plant, der tut gut daran, sich ausführlich bei dem Vorgang anwaltlich begleiten zu lassen. Nur so lassen sich schwere Fehler vermeiden und die Selbstanzeige ist auch erfolgreich und hat die gewünschte Wirkung.

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